Gestaltungsrichtlichtlinien für Bauten in Kernzonen

4. April 2024
Einführung Gestaltungsrichtlichtlinien für Bauten in Kernzonen – Ein Leitfaden für Planung und Vollzug

Die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung und deren Materialisierung und Farbgebung bilden zentrale Elemente bei der Beurteilung der ortsbaulichen Einordnung von Baugesuchen in der Kernzone.

Aufgrund des grossen Spielraums besteht im Vollzug eine gewisse Tendenz, mit starren, einfach handhabbaren Regeln zu operieren. Dem Aspekt der situationsbezogenen Einordnung kann damit nicht ausreichend Rechnung getragen werden und der Spielraum, den die Russiker Bau- und Zonenordnung (BZO) im Sinne einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Ortsbilds eröffnet, wird nicht genutzt.

Im Auftrag des Bauausschusses hat das Planungsbüro Suter von Känel Wild (SKW) einen Leitfaden mit Grundsätzen zur Materialisierung, Farbgebung, Fenster-, Fassaden- und Dachgestaltung sowie zur Anordnung von Balkonen in der Kernzone erstellt, welche mit den Einordnungs- und Gestaltungsanforderungen der BZO vereinbar sind und im Einzelfall auf das konkrete Bauvorhaben sachbezogen und situationsgerecht angewendet werden können. Ebenso wurden Aussagen zur Anordnung und Ausgestaltung der Aussenräume formuliert. Dabei wurden die Aspekte Parkierung, Wärmepumpen, Sichtschutzwände, Mauern und Reklamen zu berücksichtigt.

Wegleitend bei der Erarbeitung des Leitfadens war der Grundsatz, dass alle Bauvorhaben zu einer qualitätsvollen architektonischen Weiterentwicklung des Ortsbilds beitragen sollen.

Dieser Leitfaden mit Gestaltungsgrundsätzen und -empfehlungen dient als Vollzugshilfe für den Bauausschuss und bietet für Bauherrschaften und Planer/-innen eine Orientierungshilfe für die kernzonengerechte Gestaltung von Bauprojekten. Ziel der Festsetzung ist die Etablierung einer möglichst konstanten künftigen Russiker Praxis.

Der vom Bauausschuss an der Sitzung vom 20. März 2024 eingeführt Leitfaden «Gestaltungsrichtlinie Kernzone» ist online auf www.russikon.ch abrufbar.

Für weitere Auskünfte zum neuen Leitfaden kann die Abteilung Bau direkt kontaktiert werden: E-Mail bausekretariat@russikon.ch
Telefon 043 355 61 71

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